Der Mietvertrag ist die Basis eines Mietverhältnisses. Dort können verschiedene Regelungen und und Bedingungen eingetragen werden, damit die Rechte und die Pflichten für den Mieter festhalten.
Hier sind die häufige Punkten, die ein Mieter beim Mietvertrag beachtet werden muss.
Die Mietkaution – Um zu Absicherung möglicher Schäden oder vor Zahlungsausfällen verlangen Vermieter eine Mietkaution.
Um zu Absicherung möglicher Schäden oder vor Zahlungsausfällen verlangen Vermieter eine Mietkaution. Die Höhe der Mietkaution muss im Mietvertrag festgehalten werden. Diese darf maximal drei Nettokaltmieten hoch sein. Mussten Sie eine höhere Kaution leisten, ist dies unzulässig. Sie können die Kaution mit Mietbeginn komplett bezahlen. Sie dürfen auch diese in den ersten drei Monaten als Rate zu bezahlen.
Der Mieter ist berechtigt, wenn das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt wurde, seine vollständig Mietkaution zurückzufordern. Vor der Auszahlung hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu prüfen. Die Kaution muss in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten abgerechnet werden und in entsprechender Höhe zurückgezahlt werden.
Meldung von Mängeln
Alle größeren Mängel die während des Mietverhältnisses auftreten, müssen umgehend dem Vermieter gemeldet werden.
Grundsätzlich haben Mieter das Recht auf eine ordentliche und mängelfreie Mietwohnung. Das bedeutet, dass sowohl zum Einzug, als auch während des Mietverhältnisses der Vermieter Mängel beseitigen muss. Im Mietvertrag ist festgehalten, für welche kleinen Mängel der Mieter verantwortlich ist.
Pünktliche Zahlung der Miete
Der Mieter hat die Pflicht regelmäßig und pünktlich seine Miete zu zahlen. Eine nicht Zahlung könnte zu einer fristlosen Kündigung führen.
Einhaltung der Hausordnung – welche Regelungen sind in der Hausordnung zulässig und welche sind nicht zulässig
Nutzung von Gemeinschaftsräumen
Ruhezeiten – Die allgemein geltende Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr
Reinigungspflichten
Der Vermieter hat das Recht Regelungen zur Reinigung von Gemeinschaftsräumen festzulegen
Generelles Besuchsverbot (Auch bereits bei Einschränkungen zu bestimmten Uhrzeiten)
Musizierverbot
Untersagung von Kinderlärm
Generelles Bade- und Duschverbot zu Nachtzeiten
Umbauten
Größere Ein- und Umbauten in der Wohnung darf der Mieter nur mit der Erlaubnis des Vermieters tätigen.
Untervermietung
Als Mieter müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten, die Wohnung untervermieten zu können.
Tierhaltung
Bevor Sie einen Hund oder eine Katze aufnehmen, sollten Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten.
Heizpflicht
Kommt es wegen einer schlecht oder nicht beheizten Wohnung zu Schimmel, muss der Mieter im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.
Als Mieter haben Sie das Recht auf eine funktionierende Heizung, diese müssen Sie aber auch betreiben.
Grillen
Der Vermieter hat das Recht ein generelles Grillverbot in den Mietvertrag mit aufzunehmen.