Checkliste für Vermieter

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  • 2020-10-08

Checkliste für Vermieter

Möblierte Wohnungen mieten zu können ist für Mieter und Vermieter immer praktisch.

Wer beruflich für ein paar Monate umziehen soll oder als Auszubildender oder als Student ein Auslandssemester plant, sucht meistens eine möblierte Wohnung zu mieten. Auch Mieter, die nur ein paar Monate in einer Stadt verbringen sollen, sind für diese Alternative passend.

Mietpreisbildung


Nicht immer der optimale Mietpreis wäre die höchstmögliche Mietpreis. Wichtig ist auch, welche Zielgruppe Sie gerne als Mieter wünschen möchten.

Mietvertrag

Am besten wäre wenn Sie einen schriftlichen Mietvertrag abschließen, selbst wenn der Mieter nur für einen Monat bleibt. Mit so einer schriftlichen Fixierung alle verträglichen Bedingungen sind klar, dass Sie später alle Missverständnissen vermeiden können.

Beendigung des Mietvertrages bei möblierter Wohnungen

Mieter einer möblierten Wohnung haben die gleichen Rechte und den gleichen Kündigungsschutz wie Mieter einer unmöblierten Wohnung.

Wohnungsübergabe

Zum Mietbeginn und zum Abschluss des Mietverhältnisses sollte eine Übergabe der Wohnung vorgenommen werden. Bei der persönlichen Übergabe mit dem Mieter sei schriftlich festzuhalten, wann und an wen die Wohnung übergeben wird, wie viele Schlüssel übergeben werden, wie hoch die Zählerstände vom Strom, Wasser und Gas sind und wie der Zustand der Wohnung ist. Im Interesse von Vermieter und Mieter ist jedoch beides dringend angeraten.

Inventarliste

Ist die Wohnung möbliert, sei es empfehlenswert eine Inventarliste zu verwenden.

Kaution

Bei möblierten Wohnungen zählt der Mieter eine Kaution. Die Miete für den ersten Monat sowie die Kaution soll vorab spätestens bis zur Übergabe, der Wohnung gezahlt werden. Barzahlungen müssen vom Vermieter/ Makler quittiert werden.

Haftpflichtversicherung


Eine Wohnungs-Haftpflichtversicherung ist immer zu empfehlen. Sie kommt für Schäden auf, die von Ihrer vermieteten Wohnung ausgehen.

Kontaktdaten für den Notfall

Für den Notfall, wie beispielsweise ein Wasserschaden, sollten die Vermieter ihren Mietern die Kontaktdaten der wichtigsten Ansprechpartner geben. Der Mieter benötige die Kontaktdaten vom Hausmeister oder der Hausverwaltung.

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